Beweissicherung
Ein sogenanntes "Beweissicheurngsverfahren" wird in Bereichen angewandt, in dem schon eine Einwirkung durch fortschreitenden Abbau vorliegt. Hierbei wird die aktuelle Schieflage überprüft und alle daraus resultierenden Ansprüche werden aufgezeigt.
In diesem Zusammenhang wird die Örtlichkeit mit dem Sachverständigen für Schäden begangen und alle aufgefunden Schäden angezeigt. Die Ansprüche müssen vom Verursacher reguliert werden.
