Minderwertberechnung
Aus der Schieflage lässt sich der entschädigungspflichtige Minderwert herleiten. Die entsprechende Berechnung wird durch Frau Dipl.- Ing. Claudia von Bormann als Sachverständige für die Bewertung erstellt.
Die Berechnung des Minderwerts basiert auf dem Gebäudezeitwert. Wichtig ist z. B. das Baujahr, die Berechnung der Brutto-Grundfläche und die Größenordnung der Schieflage.

Doch Achtung: der Gebäudezeitwert ist nicht mit dem Verkehrswert des Objektes zu verwechseln, nicht zuletzt da der Grundstückswert für den Minderwert nicht mit einfließt.
