Bergschäden und Schieflagen

Von uns erhalten Sie Gewissheit für Ihre Immobilie

Seien Sie einer von über 1.700 Hauseigentümern, die jährlich von uns in Sachen Bergschäden begleitet werden und Gewissheit erlangen. Über 40 Jahre Erfahrung – über 40.000 bearbeitete Bergschadensfälle in allen Bereichen - ob beim Abbau von Steinkohle oder Braunkohle und bei Salzbergbau. Wir prüfen KOSTENFREI FÜR SIE, ob Ansprüche bestehen

  ob Ansprüche auf Schadenersatz von Bergschäden bestehen
  ob Ihre Immobilie im Bergschadensgebiet liegt und dem Einfluss des Abbaus unterliegt (Abbauende, Baujahr)
  wann der Abbau eingestellt wurde und welche gesetzliche Verjährungsfrist vorliegt


Ohne Kostenbelastung für Sie überprüfen wir bei erteilter Vollmacht: falls Ansprüche für Sie in Betracht kommen,

  ob an Ihrer Immobilie eine entschädigungspflichtige Schieflage vorliegt
  wie groß der etwaige Minderwert Ihres Gebäudes ist, der zu entschädigen wäre
  ob Bergschäden an Ihrer Immobilie angemeldet werden können
  ob Bergschäden an Ihrer Immobilie angemeldet werden können
  ob die Bergschadensersatzansprüche an Sie als Eigentümer übertragen wurden
  ob Ihr Eigentum schon vollständig abgefunden wurde (fanden Nebengebäude, wie Garagen oder Anbauten Berücksichtigung?)


HILFE, mein Haus steht schief - Anzeichen dafür

  Risse: Meine Wände / Böden / Fassade weißt sichtbare Risse auf, eindringende Feuchtigkeit vom Keller her
  Schieflage: die Murmeln meiner Kinder rollen von alleine durchs Haus
  Schieflage: Fenster und Türen klemmen oder fallen auf/zu
  Schieflage: das Fett in meiner Pfanne fliesst immer auf eine Seite
  Schieflage: meine neue Küche musste mit Mehraufwand gerade eingebaut werden
  Schieflage: Schränke gerade aufzubauen ist immer eine Herausforderung, fast nicht möglich
  Schieflage: meine neuen Fenster und Türen lassen sich nicht gerade/passend zum Haus einbauen. Das sieht unmöglich aus!
  Funktionsstörung: der Regen in meiner Dachrinne fließt in die falsche Richtung und nicht mehr zum Fallrohr ab
  Kontragefälle: was passiert erst unter meinem Haus mit den Grundleitungen? Brüche, Risse, Versprünge, falsche Abflussrichtung, nicht mehr vom Haus weg?


Die häufigsten Fehler, die einem Hauseigentümer beim Umgang mit Bergschäden passieren können

  Nichtwissen, dass für Bergschäden immer noch Entschädigungsansprüche bestehen
  Nichterkennen von Schäden, einfach nun einmal „kein Auge“ dafür
  Über Schäden hinwegsehen im ganz alltäglichen oft stressigen Familienalltag
  Aufschieben des Themas aus Unwissenheit über die Verjährungsproblematik
  sich nach einer kurzen Anfrage bei der RAG abwimmeln/vertrösten lassen
  Meinen, dass man keine Schieflage hat, da die Böden ausgeglichen wurden und keine sichtbaren Schäden vorhanden sind
  Unterschätzen der verdeckten, nicht sichtbaren Schäden (Risse hinter Schränken / übertapeziert, Grundleitungen)
  sich an einen Verzicht erinnern, dabei könnte es lediglich ein Teilverzicht sein, bei über 100 möglichen verschiedenen Verzichtsformen
  Denken, weil eine verstärkte Bodenplatte eingebaut und bezuschusst wurde, keine Ansprüche oder sogar keine Schäden vom Bergbau haben zu können

Sorgen Sie dafür, dass Ihnen das nicht passiert und lassen Sie Ihr Eigentum und Ihren Anspruch prüfen- KOSTENFREI!


Damit Sie sicher sein können, klären wir Sie darüber auf

  ob Ihr Eigentum im Bergschadensgebiet steht
  ob die Verjährung der Ansprüche auf Entschädigung in Ihrem Gebiet droht
  ob bei Ihrer Immobilie noch Ansprüche gegen den Schadensverursacher bestehen
  ob Ihr Eigentum schon vollständig abgefunden wurde (fanden Anbauten, Garagen, etc. Berücksichtigung?)
  ob Ihre Immobilie schief steht und wie schief sie steht

Jetzt Ihr Eigentum und Ihren Anspruch KOSTENFREI prüfen lassen - rufen Sie einfach an unter 0234 / 95 39 20 oder schreiben Sie uns: info@altegoergmbh.de


Und wer übernimmt die Kosten?

Wussten Sie, dass der Bergbau bei Bergschäden sämtliche Kosten der Schadensfeststellung und der Rechtsverfolgung bei einer Regulierung zusätzlich zu dem zu leistenden Schadensersatz übernehmen muss (ähnlich wie bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall – Schadenverursacherprinzip!) ?

OHNE Kostenbelastung für Sie – Wir rechnen unsere Arbeit bei erteilter Vollmacht direkt mit dem Schadenverursacher, der RAG ab.

Lassen Sie also jetzt „Ihr gutes Recht“ vertreten und Ihre wertvolle Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen begutachten!


Über 40 Jahre Erfahrung – über 40.000 bearbeitete Bergschadensfälle - wir vertreten z.B. Städte und Gemeinden, Firmen, private Bauherren und Hausverwaltungen ...

  Städte und Gemeinden, wie Stadt Bergkamen, Stadt Dortmund, Stadt Rheurdt, usw.
  Kirchengemeinden, u. a. Katholische Kirchengemeinde St.Hippolytus in Gelsenkirchen, Ev. Kirche Dortmund, Kath. Kirche Merchweiler, etc.
  Bauvereine, wie Bauverein Dortmund, Bauverein Lünen, u. a.
  Genossenschaften, wie WBG Lünen, u.v.m.
  Bau- und Siedlungsgesellschaften, UKBS Unna, u.a.
  Banken und Sparkassen, wie Sparkasse Recklinghausen, Volksbank Dorsten, uvm.
  Diverse Hausverwaltungen, wie Esters in Gladbeck, Hemmert in Oberhausen, Trah in Gelsenkirchen, IBR Reismann in Herten, Kiefer + Zehner Liegenschaften-Anlage AG in Köln, Koschinka in Herten, Robbe in Lünen, Veras Immobilien in Oberhausen, Weber-Schmitz in Herne, Wohnwert AG in Mülheim
  Firmen, Gastronomen, landwirtschaftliche Betriebe, Schrebergartenanlagen, etc.
  und natürlich eine große Masse durch Abbau geschädigte private Haus- und Grundeigentümer in ganz Deutschland