Achtung: Verjährung von Bergschäden
Es droht Ihnen die Verjährung bei Bergschaden-Ersatzansprüchen
Die schlechte Nachricht ist: Bergschadensersatzansprüche drohen zu verjähren! – Wer sich nicht rechtzeitig darum kümmert, riskiert leer auszugehen. Sorgen Sie dafür, dass Ihnen das nicht passiert und lassen Sie Ihr Eigentum/Ihren Anspruch prüfen.
Die gute Nachricht ist: Es sind vielerorts immer noch Regulierungen möglich! – Lassen Sie sich jetzt für die Bergschäden an Ihrem Haus entschädigen! Gelder zur Entschädigung an Eigentümer werden noch weiter gezahlt! – Der Abbau ist zwar beendet – die Schadensregulierung jedoch nicht!
Leider kann man nicht pauschal sagen, welche Verjährungsfrist gilt. Das ist für jeden Fall individuell zu betrachten. Falls Sie also in den Genuss einer Wurfsendung von uns zum Thema Verjährung kommen, dann ist damit immer die gesetzliche 30-jährige Verjährungsfrist nach § 197 BGB gemeint. In Gebiete, in denen das Abbauende nun fast 30 Jahre her ist, machen wir auf die drohende 30-jährige Verjährung aufmerksam. Das heißt jedoch nicht, dass aus individuellen Gründen im Einzelfall auch kürzere Verjährungsfristen vorliegen können. Informieren Sie sich deswegen SCHNELLSTMÖGLICH, damit Ihre Regulierung nicht am zeitlichen Rahmen scheitert.
Die gute Nachricht ist: Es sind vielerorts immer noch Regulierungen möglich! – Lassen Sie sich jetzt für die Bergschäden an Ihrem Haus entschädigen! Gelder zur Entschädigung an Eigentümer werden noch weiter gezahlt! – Der Abbau ist zwar beendet – die Schadensregulierung jedoch nicht!
Leider kann man nicht pauschal sagen, welche Verjährungsfrist gilt. Das ist für jeden Fall individuell zu betrachten. Falls Sie also in den Genuss einer Wurfsendung von uns zum Thema Verjährung kommen, dann ist damit immer die gesetzliche 30-jährige Verjährungsfrist nach § 197 BGB gemeint. In Gebiete, in denen das Abbauende nun fast 30 Jahre her ist, machen wir auf die drohende 30-jährige Verjährung aufmerksam. Das heißt jedoch nicht, dass aus individuellen Gründen im Einzelfall auch kürzere Verjährungsfristen vorliegen können. Informieren Sie sich deswegen SCHNELLSTMÖGLICH, damit Ihre Regulierung nicht am zeitlichen Rahmen scheitert.