Vorgehensweise

So gehen wir bei der Verkehrswert-Ermittlung vor ...

Nach Absprache des erforderlichen Umfangs bzgl. des Gutachtenanlasses und der zu begutachtenden Objekte kann ein Ortstermin für die Objektbesichtigung, ggf. auch ein Aufmaß erfolgen, nachdem ein schriftlicher Auftrag erteilt wurde.
Nach Sichtung der vorhandenen Unterlagen müssen alle außerdem notwendigen Unterlagen angefordert werden. Daraus könnten sich weitere Fragestellungen ergeben. Nachdem die Unterlagen vollständig sind, kann die Auswertung, Berechnung und Gutachtenerstellung beginnen.